Vor ziemlich genau einem Jahr, im Januar 2018, war ich mit meiner besten Freundin – wir wohnen auch zusammen und teilen unser Leben – beim Skifahren. Wie jedes Jahr um diese Zeit. Nur eins war dieses Mal anders: Der Urlaub endete abrupt!

 

Esther stürzte und verletzte sich schwer. Nach vielen Untersuchungen in unterschiedlichen Kliniken war klar: Ihr Kreuzbein ist gebrochen. Das Kreuzbein ist ein Teil des Beckens und der große Knochen, dessen unterster Zipfel das Steißbein ist. In der Folge musste meine liebe Freundin wochenlang liegen und den Bruch ausheilen lassen.

 

Nicht nur die Erholung des Urlaubs war dahin – die ersten Wochen des vergangenen Jahres waren für uns beide sehr anstrengend: Esther, die nichts machen konnte – und ich, die alles machen musste. Trotzdem waren (und sind!) wir sehr dankbar, dass wir als Single-Frauen in solch einer Situation nicht allein waren. Ohne mich im Haus hätte Esther wohl vorübergehend bei ihren Eltern 500 Kilometer entfernt einziehen müssen.

Ich bin mittlerweile ein großer Fan davon, wesentliche Dinge rechtzeitig zu klären – und nicht erst im Notfall. Darum steht auf einem Ordner in unserem Regal fett und rot: „Vollmachten“.

Dieses Erlebnis erinnert mich immer wieder daran, dass so ein Unfall ja auch mal ganz anders ausgehen kann: Mit viel schwereren Verletzungen und einer nicht ansprechbaren Esther – oder Tina. Und wer kümmert sich dann? Wer weiß Bescheid über Wichtiges?

 

Ich bin mittlerweile ein großer Fan davon, wesentliche Dinge rechtzeitig zu klären – und nicht erst im Notfall. Darum steht auf einem Ordner in unserem Regal fett und rot: „VOLLMACHTEN“. Esther und ich haben schon, als wir vor fast sieben Jahren in eine gemeinsame Wohnung gezogen sind, jede eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung ausgefüllt und unterschrieben. Damit haben wir zum Beispiel geregelt, dass ich im Fall der Fälle von Ärzten informiert werden darf, was mit Esther los ist. Mir obliegt es auch, im Zweifelsfall zu entscheiden, welche Behandlungen durchgeführt werden. Und im Notfall darf ich Esthers Konten, ihre Post und ihre Versicherungsverträge einsehen und verwalten.

 

Über das alles haben wir übrigens mit unseren Familien gesprochen – denn die sollten auch über unseren Willen Bescheid wissen (unsere Eltern stehen genauso in den Vollmachten und Verfügungen mit drin). Für mich war und ist es wichtig und sehr klug, diese Dinge auch schon mit Mitte 30 zu regeln – und mir in diesem Zuge darüber klar zu werden, was ich im Ernstfall eigentlich will und was nicht. Und mir auch darüber klar zu werden, wer in meinem Umfeld eigentlich wirklich für mich da ist.

 

Wer ist das bei dir? Wer ist dein Sparrings-Partner? Wer sind deine „Lebens-Gefährten“ im besten Sinn dieses Wortes? Auf wen kannst du dich verlassen? – Für diese ganzen Vollmachten ist es sinnvoll, jemanden in deiner Nähe ins Vertrauen zu ziehen. Und mehr als ein Gespräch und die Frage „Willst du?“ braucht es nicht. Na gut, und den Mut, sie jemandem zu stellen. Und sie dann einmal im Jahr wieder zu stellen – denn diese Vollmachten sollte man immer mal wieder auf Aktualität prüfen und mit einer erneuten Unterschrift bestätigen.

 

 

Tipp: Vorlagen für eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht sowie eine Patientenverfügung gibt es kostenfrei als Download beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz:

https://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht

 

Tina Tschage

hat Theologie studiert und das Handwerkszeug der Redakteurin erlernt. Sie lebt als glückliche Single-Frau in einer christlichen Gemeinschaft in München und arbeitet freiberuflich als Coach, Speakerin und Autorin. 

www.tina-tschage.de 

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